Hausbesuche

Eine therapeutische Behandlung ist auch in besonderen Fällen möglich, z. B. wenn es Ihnen nicht möglich ist, unsere Praxen zu besuchen. Wir kommen zu Ihnen und behandeln vor Ort, egal ob zu Hause oder in Einrichtungen.

Insbesondere ältere Patient*innen haben aufgrund einer eingeschränkten Mobilität häufig nicht die Möglichkeit persönlich zur Therapie in die Praxis zu kommen. In solchen Fällen verordnet die Arztpraxis auf der Heilmittelverordnung einen Hausbesuch. Auch Kinder mit einem I-Status (Integrationsstatus bei einem erhöhten Förderbedarf) haben das Recht direkt in ihrer jeweiligen Kindertagesstätte Sprachförderung oder ergotherapeutische Unterstützung zu erhalten. So ist es uns Therapeut*innen möglich, die Behandlung bei Ihnen zu Hause oder in der jeweiligen Einrichtung (Seniorenheime, Schulen, Kitas) durchzuführen.

Falls Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Hausbesuch in Frage kommt, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

Gruppenangebote für Kinder

Neben der Einzeltherapie bieten wir auch Gruppentherapie für Kinder an. In der ergotherapeutischen Gruppe erlernt das Kind Fähigkeiten, die es dann in einer größeren Gruppe, z.B. der Schulklasse, erfolgreich einsetzen kann.

Für wen ist die Gruppentherapie geeignet?

In unseren Gruppen können folgende Kompetenzen gestärkt und Strategien für das Verhalten in einer Gruppe erlernt werden:

  • sozio-emotionale Fähigkeiten (z.B. bei sozialer Unsicherheit, geringer Konfliktfähigkeit, geringem Selbstvertrauen, geringer Frustrationstoleranz, oppositionellem Verhalten)
  • Konzentration und Aufmerksamkeit (z.B. bei erhöhter Ablenkbarkeit, geringer Daueraufmerksamkeit, Reizfilterung, mangelndem Ausblenden von Störreizen)
  • Merkfähigkeit
  • Motorik (z.B. bei noch nicht altersgerechter Fein- und Grobmotorik)
  • Basisfähigkeiten der Schulreife
  • Angstbewältigung (z.B. bei Schul- und Prüfungsangst.

Unsere Gruppenangebote

Bitte erfragen Sie unsere aktuellen Gruppenangebote für:

  • Training mit aufmerksamkeitsgestörten Kindern nach Lauth & Schlottke
  • Attentioner-Training
  • Marburger Konzentrationstraining für Schulkinder
  • Marburger Konzentrationstraining für Kindergarten und Vorschulalter
  • “Mit Köpfchen an den Schulstart” (ein in unserer Praxis entwickeltes Übungsprogramm für Vorschulkinder)
  • Training bei sozialer Unsicherheit
  • Training der Merkfähigkeit

Kostenübernahme

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung? Dies ist eine häufig gestellte Frage, die oftmals für Unsicherheit sorgt. Tatsächlich hängt die Kostenübernahme von verschiedenen Faktoren ab.

Hauptsächlich geht es dabei um die Versicherungsart. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick. Wir stehen Ihnen bei Fragen, die hierzu aufkommen, selbstverständlich auch gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Krankenkasse untergliedert sich in die folgenden Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
  • Ersatzkassen (EK): dazu zählen DAK, KKH, Barmer, TK, HKK und HEK

 

Diese Kassenarten stehen alle auf einer Ebene, sodass sie grundsätzlich alle für eine Heilmittelbehandlung wie Logopädie aufkommen. Dazu benötigt es lediglich eine Heilmittelverordnung (Rezept) der Arztpraxis, welche die medizinische Notwendigkeit nachweist. Für Kinder unter 18 Jahren entstehen dann keine weiteren Kosten. Für Personen über 18 Jahren besteht eine Zuzahlung von 10,00 € und 10% des Rezeptwertes.

Privat Versicherte

Die Möglichkeit, bei einer privaten Krankenkasse (PKV) versichert zu sein, besteht, wenn der eigene Verdienst die Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder Sie selbstständig tätig sind.

Um als privat Versicherte*r die Übernahme der logopädischen Behandlung von der Krankenkasse zu erlangen, ist eine Heilmittelverordnung nötig, aus der die Indikation ersichtlich wird. Zusätzlich ist es ratsam, vorher mit der eigenen Krankenkasse zu klären, inwieweit diese die Behandlungskosten übernimmt, da dies je nach Vertrag mit der privaten Krankenkasse unterschiedlich geregelt ist. So kann es beispielsweise sein, dass diese die logopädische Behandlung nur teilweise übernimmt. Unabhängig davon, was Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet, müssen Sie zunächst den kompletten Betrag an die logopädische Praxis zahlen. Dafür schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit der logopädischen Praxis ab.

Die tatsächlichen Kosten einer logopädischen Behandlung sind je nach Praxis unterschiedlich. Empfohlen wird immer wieder der 1,8- bis 2,3-fache vdek-Satz.

Zahlungs- und Lieferbedingungen

Zahlung

Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung.

Lieferung

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Rücksendung

Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten. Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen möglich.