Leistungen

Erfahren Sie mehr über unser Leistungsspektrum

Hausbesuche

Eine therapeutische Behandlung ist auch in besonderen Fällen möglich, z. B. wenn es Ihnen nicht möglich ist, unsere Praxen zu besuchen. Wir kommen zu Ihnen und behandeln vor Ort, egal ob zu Hause oder in Einrichtungen.

Insbesondere ältere Patient*innen haben aufgrund einer eingeschränkten Mobilität häufig nicht die Möglichkeit persönlich zur Therapie in die Praxis zu kommen. In solchen Fällen verordnet die Arztpraxis auf der Heilmittelverordnung einen Hausbesuch. Auch Kinder mit einem I-Status (Integrationsstatus bei einem erhöhten Förderbedarf) haben das Recht direkt in ihrer jeweiligen Kindertagesstätte Sprachförderung oder ergotherapeutische Unterstützung zu erhalten. So ist es uns Therapeut*innen möglich, die Behandlung bei Ihnen zu Hause oder in der jeweiligen Einrichtung (Seniorenheime, Schulen, Kitas) durchzuführen.

Falls Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Hausbesuch in Frage kommt, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

Teletherapie

Manchmal kann es sein, dass die wöchentlichen Termine für die logopädische Behandlung nicht persönlich wahrgenommen werden können. Es besteht daher die Möglichkeit, die nach Absprache vereinbarten Termine auch online über einen Videoanruf stattfinden zu lassen.

Eine Therapie per Videoanruf vom heimischen Computer aus kann einige Vorteile gegenüber einer Behandlung in der Praxis bieten. Die Terminabsprache kann bequemer erfolgen, die Therapie kann unabhängig von Krankheitsanzeichen oder Erkrankungen durchgeführt werden und das Üben im häuslichen Umfeld gibt gerade für jüngere Patient*innen mehr Sicherheit, um das Gelernte zu Hause anzuwenden.

Für wen ist Teletherapie geeignet?

Generell können alle Patient*innen, die zu Hause bleiben möchten, die Teletherapie in Anspruch nehmen. Dennoch ist bei Kindern unter 6 Jahren von einer Therapieeinheit via Videoanruf abzuraten, da in diesem Alter die Aufmerksamkeitsspanne für eine Teletherapie häufig noch nicht ausreicht.

Voraussetzungen für eine Teletherapie

Vor Beginn müssen Sie eine Einwilligungserklärung unterschreiben und uns diese per E-Mail zukommen lassen. Für eine Therapieeinheit per Videoanruf wird eine geeignete technische Ausstattung, die einen Bildschirm, eine Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher umfasst (z.B. in Smartphone, Notebook, Tablet) benötigt. Des Weiteren sollte eine stabile WLAN-Verbindung und ein funktionierendes Programm für eine Videotelefonie vorhanden sein. Wir informieren Sie gerne weiter über konkrete Hilfsmittel. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Kostenübernahme

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung? Dies ist eine häufig gestellte Frage, die oftmals für Unsicherheit sorgt. Tatsächlich hängt die Kostenübernahme von verschiedenen Faktoren ab.

Hauptsächlich geht es dabei um die Versicherungsart. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick. Wir stehen Ihnen bei Fragen, die hierzu aufkommen, selbstverständlich auch gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Krankenkasse untergliedert sich in die folgenden Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
  • Ersatzkassen (EK): dazu zählen DAK, KKH, Barmer, TK, HKK und HEK

 

Diese Kassenarten stehen alle auf einer Ebene, sodass sie grundsätzlich alle für eine Heilmittelbehandlung wie Logopädie aufkommen. Dazu benötigt es lediglich eine Heilmittelverordnung (Rezept) der Arztpraxis, welche die medizinische Notwendigkeit nachweist. Für Kinder unter 18 Jahren entstehen dann keine weiteren Kosten. Für Personen über 18 Jahren besteht eine Zuzahlung von 10,00 € und 10% des Rezeptwertes.

Privat Versicherte

Die Möglichkeit, bei einer privaten Krankenkasse (PKV) versichert zu sein, besteht, wenn der eigene Verdienst die Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder Sie selbstständig tätig sind.

Um als privat Versicherte*r die Übernahme der logopädischen Behandlung von der Krankenkasse zu erlangen, ist eine Heilmittelverordnung nötig, aus der die Indikation ersichtlich wird. Zusätzlich ist es ratsam, vorher mit der eigenen Krankenkasse zu klären, inwieweit diese die Behandlungskosten übernimmt, da dies je nach Vertrag mit der privaten Krankenkasse unterschiedlich geregelt ist. So kann es beispielsweise sein, dass diese die logopädische Behandlung nur teilweise übernimmt. Unabhängig davon, was Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet, müssen Sie zunächst den kompletten Betrag an die logopädische Praxis zahlen. Dafür schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit der logopädischen Praxis ab.

Die tatsächlichen Kosten einer logopädischen Behandlung sind je nach Praxis unterschiedlich. Empfohlen wird immer wieder der 1,8- bis 2,3-fache vdek-Satz.

Zahlungs- und Lieferbedingungen

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Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung.

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